Heimrecht / Seniorenrecht

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Heimrecht / Seniorenrecht

Aufgrund unserer heutigen Lebensumstände, namentlich des medizinischen Fortschritts, wird der Anteil der Senioren in der Bundesrepublik Deutschland von Jahr zu Jahr größer. Diese Entwicklung stellen sowohl Staat und Gesellschaft als auch den Einzelnen vor neue Probleme. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen des Alters bekommen zunehmendes Gewicht. Lücken in der finanziellen Alterssicherung wie auch Probleme im Gesundheitswesen bei gleichzeitiger Auflösung der traditionellen Mehrgenerationenfamilie bringen für künftige ältere Generationen neue Herausforderungen. Andererseits verlängert sich der Lebensabschnitt nach dem aktiven Berufsleben merklich, der künftig anders gestaltet sein will, als in der Vergangenheit.

Die grundlegend veränderte Lebenssituation, der Menschen im Alter heute oft gegenüberstehen, fordert häufig professionelle Hilfe unterschiedlicher Art. Dafür bildet sich seit einigen Jahren der Begriff des „Seniorenrechtes“ heraus, ohne dass damit ein abgeschlossenes eigenes Rechtsgebiet gemeint ist. Vielmehr geht es darum, gerade die für die Situation der Senioren wichtigen Fragen aus Rechtsgebieten wie etwa dem Arbeitsrecht, dem Erbrecht, dem Vorsorgerecht, dem Renten- und Sozialrecht, dem Medizinrecht, dem Betreuungsrecht oder dem Versicherungsrecht zusammenzuführen.

Um nicht plötzlich unerwartet  vor großen Schwierigkeiten zu stehen, erscheint es zwingend, den Eintritt in den Ruhestand schon heute konsequent und gut beraten zu planen. Dabei stehen oft die gleichen Fragen und damit Beratungsfelder im Raum:

Solchen Fragen kann sich niemand entziehen. Um den dritten Lebensabschnitt tatsächlich genießen zu können, müssen die notwendigen Entscheidungen rechtzeitig und unter Hilfestellung fachkundiger Beratung getroffen werden. Unsere (Fach-)Anwälte sowie das Notariat bietet Ihnen in Kooperation mit steuerrechtlicher Kompetenz das passende Umfeld für maßgeschneiderte Lösungen.

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